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Fachliche Begleitung wasserrechtlicher Verfahren

Jeder Eingriff in den Untergrund bei dem das Grundwasser angeschnitten wird ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz erlaubnispflichtig.

Die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens, sei es für Wasserhaltungen im Zuge von Bauvorhaben oder zur Trinkwassergewinnung, muss formal und fachlich hinreichend abgesichert sein.

Für den Vorhabensträger ist dabei die fachliche Unterstützung eines erfahrenen Beraters hilfreich:
  • Dieser kennt i.d.R. die behördlichen Anforderungen und schafft durch die Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen zunächst die Grundlage für eine zügige Bearbeitung der Antragsunterlagen.
  • Manche Vorhaben sind fachlich komplex, erstrecken sich über längere Zeiträume und müssen in einzelnen Schritten voran gebracht werden. Auch hier ist die fachliche Beratung bei der Abstimmung mit den Behörden zu empfehlen.