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Fachliche Begleitung
wasserrechtlicher Verfahren Jeder Eingriff in den Untergrund bei dem das Grundwasser angeschnitten wird ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz erlaubnispflichtig. Die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens, sei es für Wasserhaltungen im Zuge von Bauvorhaben oder zur Trinkwassergewinnung, muss formal und fachlich hinreichend abgesichert sein. Für den Vorhabensträger ist dabei die fachliche Unterstützung eines erfahrenen Beraters hilfreich:
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